Stellungnahme der Arbeit Gemeinschaft Prävention und integrative Onkologie in der Deutschen Krebsgesellschaft zur Bestimmung von TKTL1 und Apo-10 mit dem EDIM-Test und zur Krebsfrüherkennung mittels PanTum-Test
30.04.2026
30.04.2026
Die Bestimmung des Transketolase-like 1 Proteins TKTL1 oder von Apo10 mit dem sog. EDIM-Test wird Gesunden zur Früherkennung von malignen Tumoren und Patienten zur Begründung der Indikation für eine kohlenhydratarme oder ketogene Diät und zur Verlaufskontrolle therapeutischer Maßnahmen angeboten. Mit diesem Testverfahren sollen aus einer Blutprobe eines Gesunden oder eines Patienten Rückschlüsse auf das Vorliegen einer Krebserkrankung, auf die Prognose bei Vorliegen einer Krebserkrankung, auf die Behandlungsbedürftigkeit und die Ansprechwahrscheinlichkeit auf Chemo- und/oder Strahlentherapie bzw. eine Verlaufskontrolle möglich sein.
….sind keine Testverfahren, die von der Deutschen Krebsgesellschaft zur Früherkennung, Diagnose, Prognoseeinschätzung oder als Hinweis auf ein mögliches Therapieansprechen empfohlen werden.
Bei diesen Testverfahren handelt es sich nach aktuellem Wissensstand um kein validiertes Verfahren der in-vitro-Diagnostik, das prospektiv in einer für das beworbene Einsatzgebiet adäquaten kontrollierten Studie geprüft wurde. Unserer Meinung nach ist damit das Angebot einer Zusatzversicherung, die die Durchführung des Tests und im Falle eines positiven Ergebnisses die Durchführung eines PET/CTs anbietet und bei einem Malignomnachweis eine bevorzugte Behandlung als Privatpatient beinhaltet nicht nur nicht gerechtfertigt, sondern eindeutig abzulehnen. Patienten sollten über die fehlende Datenlage aufgeklärt werden. Bisher liegen keine Daten zur Sensitivität und Spezifität oder den falsch positiven Ergebnissen vor. Trotzdem wird auf der Webseite eines privaten Versicherungsträgers mit der Darstellung von Patienten geworben, bei denen nach der Diagnostik ein Karzinom gefunden und erfolgreich behandelt wurde (s. hierzu auch Punkt 10 im folgenden Text.
Diese Beurteilung beruht auf einer systematischen Literaturrecherche im April 2014 und regelmäßigen Updates, zuletzt im Juli 2023. Berücksichtigt wurden nur klinische Arbeiten, bei denen der EDIM-Test zum Einsatz kam.
In einer Stellungnahme zum Bericht des Ständigen Expertenausschusses der Universität Hamburg vom 25. März 2024 schreibt die Pressestelle des Universitätsklinikums Eppendorf, dass der Fall dem „Ständigen Expertenausschuss zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens (SEA) übergeben (wurde), der ein externes Fachgutachten angefordert und jetzt seinen Bericht vorgelegt hat. In dem Bericht wurden vom SEA neben Kritik an der zugrundeliegenden klinischen Studie insbesondere Mängel am Publikationsprozess festgestellt. Der SEA hat daher die Retraktion, also das Zurückziehen der Publikation, empfohlen. Das UKE schließt sich dieser Empfehlung des SEA an und hat dies den am UKE tätigen Autor:innen mitgeteilt. Die Retraktion muss durch die Autor:innen selbst erfolgen.“ Und weiter: „Das UKE distanziert sich nach Bewertung des Berichts von der Veröffentlichung im „Journal of Clinical and Medical Images“, da sie die Anforderungen für wissenschaftliche Publikationen nicht erfüllt.“